AGB
der Firma MR-Autoteile GmbH
Geschäftsführer: Michaela Reubert, Matthias Reubert
Gültig ab 22. Dezember 2011
§ 1 Vertragsgrundlage
- Diese unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Verträge zwischen uns und unseren Kunden. Abweichungen von diesen Bedingungen, insbesondere die Geltung von Bezugsvorschriften des Vertragspartners, bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.
§ 2 Vertragsschluss
- Erfolgt der Vertragsabschluss per Internet-Auktion über eBay, vollzieht sich der Vertragsabschluss automatisch über die Auktionsplattform. Hier gelten zum Vertragsschluss die für den Kunden unter www.ebay.de einsehbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ?eBay?.
§ 3 Lieferungen und Lieferumfang
- Mit Ausnahme des Verkaufs über die Internet-Auktionsplattform eBay sind Liefertermine und Lieferfristen, die unverbindlich oder verbindlich vereinbart werden können, schriftlich zu vereinbaren. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
§ 4 Fälligkeit, Zahlung und Verzug
- Soweit nichts anderes vereinbart ist, liefern wir ausschließlich per Vorkasse.
- Zur Lieferung sind wir erst verpflichtet, wenn der vollständige Rechnungspreis bei uns eingegangen ist.
- Solange der Kunde, der Verbraucher ist, mit einer Verbindlichkeit aus dem Auftrag in Rückstand ist, ruht unsere Lieferpflicht.
- Solange der Kunde, der Unternehmer ist, mit einer Verbindlichkeit aus der Geschäftsbeziehung in Rückstand ist, ruht unsere Lieferpflicht ebenfalls.
§ 5 Gewährleistung
- Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. bei neuen Teilen in zwei Jahren, bei gebrauchten Teilen in einem Jahr ab Ablieferung der Warensache bei einem Kaufvertrag oder ab Abnahme des Vertragsgegenstandes bei einem Werkvertrag. Die verkürzte Verjährungsfrist von einem Jahr gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus sonstigen Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Geschäftsführung oder Mitarbeiter unseres Unternehmens oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen unseres Unternehmens beruhen.
- Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung aus seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichten Tätigkeit handelt, gilt folgendes: Der Verkauf von gebrauchten Fahrzeugteilen erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung. Bei Neuteilen beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr.
- Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung aus seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichten Tätigkeit handelt, ist uns immer das Recht zur eigenen Nachbesserung in unserem Betrieb zu geben. Schlägt auch eine zweite Nachbesserung fehl, stehen ihm die weiteren gesetzlichen Rechte zu.
- Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
- Mängel müssen uns nach ihrer Feststellung und vor ihrer Beseitigung schriftlich angezeigt werden, ist der Kunde Kaufmann, so gilt eine maximale Rügefrist von 10 Kalendertagen nach erstmaliger Kenntnis vom Mangel, § 377 Abs. 1 u. 3 HGB.
- Soweit ein Mangel angezeigt ist, muss uns der Kunde die Gelegenheit zur Prüfung dieses Mangels geben.
§ 6 Haftung
- Haben wir aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen Schadensersatz für Schäden zu leisten, die fahrlässig durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter unseres oder unsere Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, so haften wir beschränkt. Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ( sog. Kardinalpflichten ) und ist auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Dies gilt nicht für Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
- Ansonsten haften wir, mit Ausnahme bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, hier ist unsere Haftung unbeschränkt, nur für grob fahrlässiges oder gar vorsätzliches Verschulden der Firma MB-Autoteile, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen.
- Unabhängig von dem Grad unseres Verschuldens bleibt eine etwaige Haftung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
§ 7 Rücknahme neuer und gebrauchter Sachen
- Unberührt gesetzlicher Rücktrittsbestimmungen, Widerrufsrechte und Anfechtungsrechte, die natürlich vorrangig gelten:
Verkaufte Neuteile, soweit wir mangels gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtung hierzu freiwillig einer Rücknahme (z.B. wegen Fehlkaufs) zustimmen, werden nach unserer Wahl nur gegen eine Aufwendungspauschale in Höhe von 15 % des Bruttoverkaufspreises oder gegen einen Warengutschein zum erneuten Kauf zurückgenommen. Die Waren dürfen nicht beschädigt sein. Verkaufte Gebrauchtteile werden im Falle unserer freiwilligen Zustimmung nur gegen Warengutschein zurückgenommen.
- Bei Ausübung des Widerrufsrechts nach § 312d Abs. 1 Satz 1 BGB hat der Kunde die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Kunde die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
§ 8 Abnahme
- Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 8 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Fall der Nichtabnahme können wir von unseren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
- Verlangen wir Schadensersatz wegen entgangenen Gewinns aufgrund eines gesetzlichen Anspruches, so beträgt dieser 25 % des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher anzusetzen, wenn wir einen höheren Schaden nachweisen können. Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die vorgenannte Pauschale liegt.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
- Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
§ 10 Gerichtsstand usw.
- Erfüllungsort für die Lieferung an Unternehmer ist der jeweilige Abgangsort der Ware. Dies ist im Regelfall unser Betriebssitz, wenn nichts anderes vereinbart ist.
- Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand das AG Fürstenwalde / Spree oder das LG Frankfurt (Oder).
- Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im übrigen gilt bei unseren Ansprüchen gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
- Es gilt deutsches Recht für die Vertragsbeziehung, soweit dies in dem Land am Sitz des Kunden nicht gegen zwingendes Recht verstößt.